Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAGkonzept Event GmbH

 

Stand: 10.08.2026

I. Allgemeiner Teil:

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TAGkonzept Event GmbH, Beta-Straße 21, 85774 Unterföhring, gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der TAGkonzept Event GmbH und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mindestens in Textform zwischen der TAGkonzept Event GmbH und dem Kunden geändert oder ergänzt werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die TAGkonzept Event GmbH ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zustimmt.

2. Angebot und Bestellung

Alle Angebote der TAGkonzept Event GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung der TAGkonzept Event GmbH zustande. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

3. Zahlungsbedingungen, Abtretung

Der Kunde zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die TAGkonzept Event GmbH kann verlangen, dass der Rechnungsbetrag vor Anlieferung oder Selbstabholung der Mietgegenstände bezahlt wird. Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt, wenn der Gesamtbruttobetrag innerhalb der Zahlungsfrist auf einem Konto der TAGkonzept Event GmbH gutgeschrieben oder bar übergeben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, gerät er nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB; bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, betragen sie neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde darf von den Rechnungsbeträgen mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos keine Abzüge vornehmen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der TAGkonzept Event GmbH nur mit vorheriger Zustimmung der TAGkonzept Event GmbH abtreten, es sei denn, die Abtretung ist gesetzlich zulässig oder einzelvertraglich ausdrücklich zugelassen.
Die TAGkonzept Event GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einzuschalten.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

5. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche erkennbar sein und von beiden Parteien bestätigt werden.

6. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der DSGVO und dem BDSG. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils bereitgestellten Datenschutzerklärung der TAGkonzept Event GmbH. Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt und hierfür gesetzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

9. Verbraucherstreitbeilegung

Die TAGkonzept Event GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

II. Vermietung von Veranstaltungsequipment und anderen Gegenständen

1. Preise und Lieferbedingungen

Die TAGkonzept Event GmbH ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste der TAGkonzept Event GmbH. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Tag der Lieferung oder Abholung ist der erste Miettag; der Tag der Rückgabe oder Rückholung ist der letzte Miettag.
Die Ausgabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen am Auslieferungslager der TAGkonzept Event GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Anlieferung der Mietgegenstände an einen vom Kunden vorgegebenen Ort sowie die Abholung von dort erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung mindestens in Textform und gegen gesonderte Berechnung.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung hat der Kunde sicherzustellen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.
Ist der Kunde oder eine bevollmächtigte Person bei der Anlieferung nicht anwesend, ist die TAGkonzept Event GmbH berechtigt, die Mietgegenstände am vereinbarten Ort zu hinterlassen, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist. Der Kunde erkennt in diesem Fall die Lieferung als erfolgt an; Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
Die Anlieferung umfasst die Transportleistung bis zur Bordsteinkante, sofern eine direkte und störungsfreie Anfahrt möglich ist. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, sind vom Kunden zu vergüten.
Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Übergabeprotokoll der TAGkonzept Event GmbH. Erkennbare Defekte, Fehlmengen oder Transportschäden sind möglichst im Protokoll festzuhalten und der TAGkonzept Event GmbH unverzüglich mitzuteilen. Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel sowie gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

2. Pflichten während der Mietzeit

Mietgegenstände, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordern, werden von der TAGkonzept Event GmbH mit einer Bedienungsanleitung bereitgestellt. Der Kunde darf diese Mietgegenstände nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung in Betrieb nehmen.
Der Kunde darf Mietgegenstände ohne Bedienungsanleitung nur in Betrieb nehmen oder einsetzen, wenn er diese zweifelsfrei ohne Gefahr für Personen oder Sachen bedienen kann.
Technisches Equipment schließt der Kunde auf eigene Kosten selbst an. Er darf diese Tätigkeiten nur von fachkundigen und hierzu befugten Personen ausführen lassen. Anschlussarbeiten durch die TAGkonzept Event GmbH erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung mindestens in Textform und gegen gesonderte Berechnung. Die TAGkonzept Event GmbH ist berechtigt, hierfür Dritte zu beauftragen.
Der Kunde teilt der TAGkonzept Event GmbH Beschädigungen oder den Verlust von Mietgegenständen unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Geschäftstag, mit.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit angemessene Maßnahmen zum Schutz der Mietgegenstände vor Beschädigung, Verlust und unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen.
Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen oder Verluste der Mietgegenstände. Für Schäden durch Dritte haftet der Kunde, soweit ihm deren Verhalten gesetzlich zuzurechnen ist oder soweit er seine Schutz- und Obhutspflichten verletzt hat. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte tritt der Kunde auf Verlangen an die TAGkonzept Event GmbH ab.

3. Rückgabe/Kaution

Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, in denen er sie von der TAGkonzept Event GmbH erhalten hat. Sind die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß gereinigt, kann die TAGkonzept Event GmbH dem Kunden den hierfür erforderlichen Aufwand berechnen. Ist die Abholung vereinbart, stellt der Kunde die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. Eine direkte und ungehinderte Anfahrt mit einem Lkw muss möglich sein.
Die TAGkonzept Event GmbH bestätigt dem Kunden die Rückgabe der Mietgegenstände auf dem Übergabeprotokoll. Ist der Kunde oder ein Vertreter bei der Abholung nicht anwesend, nimmt die TAGkonzept Event GmbH die Mietgegenstände mit. Das Übergabeprotokoll kann bei der TAGkonzept Event GmbH angefordert werden.

Die TAGkonzept Event GmbH kann eine Kaution bis zur Höhe des dreifachen Mietpreises verlangen. Die Kaution kann in bar, per Überweisung oder in Form einer Bankbürgschaft gestellt werden. Sie ist vor Lieferung oder Selbstabholung zu leisten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, sofern sämtliche Ansprüche der TAGkonzept Event GmbH erfüllt sind.

4. Überschreitung der Mietdauer

Wird die Mietdauer aus Gründen überschritten, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde die TAGkonzept Event GmbH spätestens am nächsten Geschäftstag zu informieren. Für jeden weiteren Tag zahlt der Kunde den vereinbarten Mietpreis für Folgetage.
Hat die TAGkonzept Event GmbH den Kunden nach Ablauf der Mietzeit unter angemessener Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert und gibt der Kunde die Mietgegenstände auch innerhalb dieser Frist nicht zurück, kann die TAGkonzept Event GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen. Maßgeblich sind die erforderlichen und angemessenen Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Gegenstandes, soweit eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist; Alter, Zustand und übliche Abnutzung des ursprünglichen Mietgegenstandes sind angemessen zu berücksichtigen. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Für die Zeit bis zur Rückgabe oder, falls eine Rückgabe nicht mehr möglich ist, bis zur zumutbaren Ersatzbeschaffung kann die TAGkonzept Event GmbH eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Bei Verlust, Zerstörung oder nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes, die der Kunde zu vertreten hat, erstattet der Kunde der TAGkonzept Event GmbH die erforderlichen und angemessenen Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Mietgegenstandes. Dabei sind Alter, Zustand und übliche Abnutzung des ursprünglichen Mietgegenstandes angemessen zu berücksichtigen. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5. Versicherungen

Für die Mietgegenstände bestehen seitens der TAGkonzept Event GmbH grundsätzlich keine gesonderten Versicherungen zugunsten des Mieters, sofern dies nicht individuell vereinbart wurde. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den Mietgegenständen nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieses Vertrages. Schäden gegenüber Dritten trägt der Mieter, soweit er hierfür gesetzlich verantwortlich ist. 

6. Mängel

Ist die Reparatur eines vom Kunden beschädigten Mietgegenstandes möglich und hat der Kunde den Schaden zu vertreten, erstattet der Kunde der TAGkonzept Event GmbH die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche der TAGkonzept Event GmbH bleiben unberührt.
Kleinreparaturen während der Mietzeit sind vom Mieter nur dann auf eigene Kosten durchzuführen oder zu tragen, wenn der zugrunde liegende Schaden von ihm zu vertreten ist und die Reparatur erforderlich sowie wirtschaftlich angemessen ist.

7. Kündigung

Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der TAGkonzept Event GmbH bleibt der Kunde verpflichtet, einen pauschalierten Ersatz für entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu zahlen. Dieser beträgt bei einer Kündigung von mehr als vier Wochen vor Mietbeginn 25 % des vereinbarten Mietpreises, bei einer Kündigung von weniger als vier Wochen vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises und bei einer Kündigung von weniger als sieben Tagen vor Mietbeginn 100 % des vereinbarten Mietpreises. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der TAGkonzept Event GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TAGkonzept Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Teilkündigungen werden anteilig berechnet.
Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Soweit eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung möglich und dem Kunden zumutbar ist, ist der TAGkonzept Event GmbH zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die TAGkonzept Event GmbH ist neben den in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BGB genannten Gründen zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird, der Kunde die Mietsache erheblich gefährdet oder beschädigt und die Gefährdung oder Beschädigung trotz Fristsetzung nicht beseitigt oder der Kunde bei vereinbarter Vorauszahlung den fälligen Rechnungsbetrag trotz angemessener Fristsetzung nicht bezahlt.

8. Schadensersatz

Tritt an den von der TAGkonzept Event GmbH überlassenen Mietgegenständen ein Mangel auf, wird dieser nach entsprechender Mängelanzeige des Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der TAGkonzept Event GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt sie fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Die TAGkonzept Event GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TAGkonzept Event GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

III. Veranstaltungsdienstleistungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot oder Vertrag konkret beschriebenen Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere Informationen und Unterlagen bereitzustellen sowie erforderliche Zugänge zu ermöglichen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten der TAGkonzept Event GmbH.

3. Termine und Leistungserbringung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurden. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen die TAGkonzept Event GmbH, die Leistung angemessen zu verschieben.

4. Haftung

Die TAGkonzept Event GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TAGkonzept Event GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung mindestens in Textform mitzuteilen. Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel sowie gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Bei Verträgen über einmalige Event- und Dienstleistungsprojekte an bestimmten Terminen ist eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ausgeschlossen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde kann jedoch vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten (stornieren). In diesem Fall ist die TAGkonzept Event GmbH berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu verlangen:

•  bis 60 Tage vor dem Leistungsdatum: kostenfrei / oder geringe Bearbeitungsgebühr

59 bis 30 Tage vor dem Leistungsdatum: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars

29 bis 15 Tage vor dem Leistungsdatum: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars

weniger als 15 Tage vor dem Leistungsdatum: 90 % (oder 100 %) des vereinbarten Gesamthonorars

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der TAGkonzept Event GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TAGkonzept Event GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

IV. Camping

1. Zustandekommen des Vertrages (verbindliche Buchung)

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars bietet der Campinggast der TAGkonzept Event GmbH den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt mit der Bestätigung des Buchungssystems und der vollständigen Zahlung der Gebühr im Voraus über die im Buchungssystem zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zustande. Der Campinggast ist Vertragspartner der TAGkonzept Event GmbH für die eigene Buchung und für die von ihm angemeldeten Personen, soweit deren Verhalten ihm gesetzlich zuzurechnen ist. Eine Übertragung der Buchung ist nur mit vorheriger Zustimmung der TAGkonzept Event GmbH möglich. Damit die Buchung bei Anreise wirksam genutzt werden kann, muss der Campinggast oder eine von der TAGkonzept Event GmbH akzeptierte Ersatzperson anreisen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder eine bestimmte Unterkunft innerhalb der gebuchten Kategorie besteht nicht.

Der Standplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Reisen weniger Personen an, erfolgt eine Rückerstattung nur, soweit der TAGkonzept Event GmbH dadurch Aufwendungen erspart werden oder der Standplatz anderweitig verwertet werden kann und keine entgegenstehenden gesetzlichen Regelungen bestehen.

Für die Buchung und die Zeit des Aufenthaltes gilt die Hausordnung.

2. Gebühren

Es gelten die Preise des jeweiligen Buchungsportals bzw. bei Zahlung vor Ort der Preisaushang.

3. Registrierung

Bei der Anreise ist eine Registrierung der gebuchten Personenanzahl vorzunehmen.

Hierzu ist am Check-in die Reservierungsbestätigung der Online-Buchung vorzuzeigen oder eine Standplatzanmeldung vollständig auszufüllen. Zudem sind die Personalausweise oder Reisepässe aller Nutzer des Standplatzes vorzulegen.

Mit der Registrierung erkennen die registrierten Personen die Hausordnung an.

4. Umbuchung/Rücktritt

Umbuchungen, insbesondere Änderungen des An- oder Abreisedatums, sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Campinggastes grundsätzlich möglich. Sie werden erst mit Bestätigung der TAGkonzept Event GmbH mindestens in Textform wirksam.

Umbuchungen können bis zwei Wochen vor Öffnung des jeweiligen Campingplatzes vorgenommen werden. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr von 10,00 EUR berechnet.

Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist mindestens in Textform vorzunehmen. Folgende pauschalierte Stornierungskosten werden berechnet, sofern der Campinggast nicht nachweist, dass der TAGkonzept Event GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:

Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: 25,00 EUR Stornierungskosten pro Buchung.

Rücktritt 29 bis 10 Tage vor Anreise: 50,00 EUR Stornierungskosten pro Buchung; bei Buchungen mit einem Buchungspreis bis 100,00 EUR fallen 25,00 EUR Stornierungskosten an. 

Rücktritt neun Tage bis zum Tag der Anreise: die vollen Gebühren abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die TAGkonzept Event GmbH durch anderweitige Vermietung des Standplatzes erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

Bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung des Aufenthalts oder vorzeitiger Abreise bleibt das vertragliche Entgelt grundsätzlich geschuldet, jedoch abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die TAGkonzept Event GmbH durch anderweitige Vermietung des Standplatzes erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Dem Campinggast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Nichtinanspruchnahme des Standplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit der TAGkonzept Event GmbH ist die TAGkonzept Event GmbH berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vermieten. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden auf etwaige Ansprüche der TAGkonzept Event GmbH angerechnet.

Die TAGkonzept Event GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere von der TAGkonzept Event GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. 

V. Güterkraftverkehr und Logistikdienstleistungen

1. Geltungsbereich

Dieser Teil der AGB gilt für alle Speditions-, Fracht-, Lager- und sonstigen üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörenden Logistikleistungen der TAGkonzept Event GmbH. Dieser Teil der AGB gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mindestens in Textform vereinbart ist, finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil der AGB und den ADSp 2017 gehen die ausdrücklich vereinbarten Regelungen dieses Teils vor; im Übrigen gelten die ADSp 2017 ergänzend. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die TAGkonzept Event GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zu.

2. Vertragsgegenstand

Die TAGkonzept Event GmbH organisiert oder führt Transporte, Lagerungen sowie sonstige logistische Leistungen durch. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die TAGkonzept Event GmbH ist in der Wahl von Transportmitteln und Transportwegen grundsätzlich frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Sendung transport- und lagerfähig zu verpacken und ordnungsgemäß zu kennzeichnen, soweit dies nach Art der Leistung erforderlich ist. Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, insbesondere Gewicht, Maße, Stückzahl, Wertangaben, Liefer- und Leistungszeit, Empfängerangaben sowie Angaben zu gefährlichen, wertvollen, diebstahlgefährdeten oder sonst besonders zu behandelnden Gütern, rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Gefährliche Güter sind ausdrücklich und unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu deklarieren. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzend einbezogenen ADSp 2017. Be- und Entladung erfolgen grundsätzlich durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes mindestens in Textform vereinbart ist.

4. Leistungserbringung

Die TAGkonzept Event GmbH führt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der TAGkonzept Event GmbH verlängern die Lieferfrist angemessen.

5. Haftung

Die Haftung der TAGkonzept Event GmbH richtet sich nach den zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit wirksam einbezogen, ergänzend nach den ADSp 2017. Für Güterschäden gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungshöchstbeträge beziehungsweise die ergänzenden Haftungsgrenzen der ADSp 2017. Eine pauschale Haftungsgrenze von 8,33 SZR/kg gilt nur, soweit sie für die jeweilige Leistung und Schadensart gesetzlich oder nach den wirksam einbezogenen ADSp 2017 einschlägig ist. Für Lieferfristüberschreitungen, sonstige Vermögensschäden, Lagerleistungen und sonstige logistische Leistungen gelten die hierfür jeweils vorgesehenen gesetzlichen Regelungen und, soweit anwendbar, die ergänzenden Haftungsregelungen der ADSp 2017. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend unbeschränkt gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

6. Versicherung

Die TAGkonzept Event GmbH besorgt eine Transport- oder Lagerversicherung für das Gut nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers mindestens in Textform und gegen gesonderte Vergütung, soweit eine solche Versicherung verfügbar ist. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche oder nach den wirksam einbezogenen ADSp 2017 bestehende Pflichten der TAGkonzept Event GmbH, eine eigene Haftungsversicherung vorzuhalten. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein zusätzlicher Versicherungsschutz für das Gut durch die TAGkonzept Event GmbH.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste oder dem jeweiligen Einzelangebot. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die TAGkonzept Event GmbH ist berechtigt, gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte sowie, soweit wirksam vereinbart und anwendbar, die in den ADSp 2017 vorgesehenen Sicherungsrechte an den Gütern geltend zu machen.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder vergleichbare unvorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse, befreien die TAGkonzept Event GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses. Dauert die Störung länger an und wird die Vertragsdurchführung für eine Partei unzumutbar, bleiben gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung ausschließlich auf höherer Gewalt beruht und gesetzlich keine zwingende Haftung besteht.

9. Verjährung

Die Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Speditions-, Fracht-, Lager- und Logistikleistungen richtet sich nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie, soweit wirksam einbezogen, ergänzend nach den ADSp 2017. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften; bei Transportleistungen regelmäßig mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde, und bei Verlust mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung hätte abgeliefert werden müssen. Zwingende längere Verjährungsfristen, insbesondere bei Vorsatz, bei einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung, bleiben unberührt.

10. Schadenanzeige

Der Auftraggeber hat äußerlich erkennbare Schäden, Verluste oder Fehlmengen bei Ablieferung beziehungsweise Auslieferung unverzüglich anzuzeigen. Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anzuzeigen. Zwingende gesetzliche Regelungen sowie ergänzend anwendbare Regelungen der ADSp 2017 bleiben unberührt.

Shopping Basket